Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Regal- & Torprüfung Dietrichsbuckner
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Regal- & Torprüfung
Dietrichsbuckner (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über
die Durchführung von Prüfleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der
Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Prüfung von: - Regalanlagen gemäß DIN
EN 15635 - kraftbetätigten Türen und Toren
(2) Die Leistungen werden nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften, einschlägigen Normen sowie
dem allgemein anerkannten Stand der Technik erbracht.
(3) Es handelt sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg wird nicht
geschuldet.
(4) Keine statischen Berechnungen / Fachplanung: Der Auftragnehmer erbringt keine statischen
Berechnungen, keine Tragfähigkeitsnachweise und keine planerischen Leistungen (z. B. Konstruktion,
Auslegung). Die Verantwortung hierfür verbleibt beim Auftraggeber bzw. dessen beauftragten
Fachplanern/Herstellern.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen
Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen.
(2) Insbesondere hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass: - die zu prüfenden Anlagen frei zugänglich
sind - keine Gefährdungen für den Auftragnehmer bestehen - alle erforderlichen Unterlagen (z. B.
Herstellerangaben, Belastungsdaten) bereitgestellt werden
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht hierdurch Mehraufwand,
ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen gesondert zu berechnen.
4. Termine und Leistungsausführung
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit,
höhere Gewalt), angemessen zu verschieben.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die individuell vereinbarten Preise.
(2) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer
ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
6. Haftung (Haftungsbegrenzung)
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Haftungshöchstsumme: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers – außer in den
in Abs. 1 genannten Fällen – der Höhe nach auf die Deckungssumme seiner Betriebshaftpflichtversicherung
je Schadensfall begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Spezifische Haftungsausschlüsse: Keine Haftung wird übernommen für: - bereits vorhandene oder
verdeckte Mängel - Schäden infolge nicht oder verspätet beseitigter Mängel - unsachgemäße Nutzung,
Überlastung oder Veränderung der geprüften Anlagen - fehlende oder unzutreffende Angaben des
Auftraggebers
(7) Betreiberverantwortung: Die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlagen verbleibt jederzeit
beim Auftraggeber.
7. Prüfberichte und Dokumentation
(1) Der Auftragnehmer erstellt Prüfberichte nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Die Prüfergebnisse stellen eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Prüfung dar.
(3) Der Auftraggeber bleibt für den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der Anlagen verantwortlich.
(4) Festgestellte Mängel sind durch den Auftraggeber unverzüglich zu beheben.
8. Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung,
schriftlich anzuzeigen.
9. Kündigung
(1) Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
10. Haftpflichtversicherung
(1) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen
Deckungssummen.
(2) Ein Nachweis kann dem Auftraggeber auf Wunsch vorgelegt werden.
(3) Die Haftung ist im Rahmen von § 6 auf die Versicherungssumme begrenzt.
11. Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.